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Für Ihr Bauvorhaben.

Energieberatung/-konzepte


Die Klimakrise erfordert ein Umdenken in der Energiepolitik und neue Konzepte zur Energieversorgung. Die Energiewende im Wärmebereich ist zentral, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Mehr als als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss auch nicht produziert oder importiert werden. Das macht unabhängiger, reduziert die Betriebskosten und den Ausstoß von Treibhausgasen. Bspw. steigern gedämmte Dächer und Fassaden, neue Fenster oder der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien aber auch stromsparende Leuchten und Küchengeräte die Energieeffizienz.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Energiekonzepte, die exakt auf die Anforderungen und Vorstellungen unserer Kunden zugeschnitten sind. Dank unserer langjährigen Erfahrung im energieeffizienten Bauen und Sanieren finden wir gemeinsam mit Ihnen das Energiekonzept, das optimal zu Ihnen und Ihrem Gebäude passt.

Wir ermitteln Ihr Einsparpotenzial, loten alle baulichen und technischen Möglichkeiten aus und finden die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung für Sie. Dabei berücksichtigen wir alle Aspekte hinsichtlich geltender Gesetze, neuester Technologien und aktueller Förderungen.

Wir sind Ihr Energieberater in Augsburg, Schwaben und Oberbayern.

Fördermittelberatung/-beantragung

Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral sein. Aus diesem Grund stehen für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Gebäudes zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude - „Einzelmaßnahmen (BEG EM), „Wohngebäude (BEG WG)“ und „Nichtwohngebäude (BEG NWG)“ - ist es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Vorhaben, die die Förderbedingungen der jeweiligen Richtlinie zur BEG und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllen, fördert das BMWK durch Zuschüsse oder alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Das BAFA wickelt im Rahmen der BEG EM die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ab, BEG WG und BEG NWG (Kreditförderung sowie Zuschussförderung) erfolgt durch die KfW. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Wenn Sie die eine Förderung beantragen möchten, benötigen Sie auf jeden Fall die Unterstützung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Wir sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Unsere Leistungen können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Per Zuschuss zu den Investitionskosten gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Sanierung, zum Beispiel Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz), Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung. Diese Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden.

30 bis 70 Prozent Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte gibt es einen 15 Prozent Zuschuss und ggf. 5 Prozent zusätzlich mit iSFP.

Die Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan) wird mit max. 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.

Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Unternehmen gibt es eine 15 Prozent Grundförderung und ggf. 5 Prozent zusätzlich mit iSFP.

30 % Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem fr den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)

Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau. Diese Förderkredite und Zuschüsse können bei der KfW beantragt werden.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei der Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) 120.000 Euro je Wohneinheit in der Grundförderung, und 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Fördersatz bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG): zinsvergünstigter Kredit mit max. 20 % Tilgungszuschuss.
Förderfähige Kosten: maximal 10 Millionen Euro.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bundesförderung für klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) optional mit „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude” (QNG)

Über zinsvergünstigte Kredite gefördert werden der Neubau und Erst­erwerb von klima­freundlichen Wohn­gebäuden und Nicht­wohn­gebäuden in Deutschland. Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Klimafreundliches Gebäude

Ein Gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,

  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und

  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Förderkredit ab 2,33 % effektiver Jahreszins. Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 1.500 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 7,5 Millionen Euro. Förderkredit ab 3,17 % effektiver Jahreszins. Bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Klimafreundliches Gebäude - mit QNG

Ein Gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,

  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und

  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden 150.000 Euro je Wohneinheit. Förderkredit ab 2,33 % effektiver Jahreszins. Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen Euro. Förderkredit ab 3,17 % effektiver Jahreszins. Bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Sanierungskonzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude

Neben der Instandhaltung gehört die Sanierung zu den wichtigsten Maßnahmen, um den Wert eines Gebäudes nicht nur zu erhalten, sondern sogar noch zu steigern. Wir erstellen nachhaltige, wirksame und wirtschaftlich sinnvolle energetische Sanierungskonzepte für Wohngebäude wie Nichtwohngebäude (Firmen­ge­bäude, Schulen, Kindergärten, Ver­waltungs­gebäude etc.).
Das Sanierungskonzept stellt einen Entwurf aller Maßnahmen dar, die für die Sanierung des Gebäudes benötigt werden. Dazu gehören neben den baulichen Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung, Fenster und Türen, Dacherneuerung und vieles mehr) auch Maßnahmen, die die technische Gebäudeausrüstung (TGA) betreffen. Das TGA Sanierungskonzept umfasst alle Anlagen und Systeme, die für den Betrieb des Gebäudes notwendig sind. Dazu gehören bspw. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (s. u.). Ihr Gebäude kann entweder durch sinnvoll auf­ein­ander abgestimmte Einzelmaßnahmen über einen längeren Zeitraum energetisch
umfassend nach dem Bestmöglich-Prinzipmodernisiert werden (BEG EM). Oder Sie entscheiden sich für eine systematische Gesamtsanierung in einem Zug, sodass der Standard eines bundesgeförderten Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäude-Niveaus (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) erreicht wird. Für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung sind wir als Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten zuständig.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):

Die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude setzt u.a. voraus, dass dem Beratungsempfänger ein iSFP übergeben und erläutert wurde. Zu Beginn wird der bauliche IST-Zustand analysiert und bewertet. Die aus der Analyse gewonnen Erkenntnisse, Einsparpotentiale und Lösungsvorschläge werden mit dem Bauherr/-in diskutiert, sodass ein ganzheitliches Sanierungskonzept möglich ist. Nachdem Sie sich für bestimmte Sanierungs­maßnahmen entschieden haben, geht es an die detaillierte energetische Fachplanung. Auf dieser Grund­lage können Sie Gewerke aus­schreiben und Angebote einholen - bei Bedarf prüfen wir diese für Sie. Sobald die Arbeiten starten, übernehmen wir die Baubegleitung, dabei sichern wir die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energie­einspar­potenzial ausge­schöpft wird und Bau­schäden vermieden werden. Bei einer Bau­stellen­begehung am Ende des Bauvorhabens erkennen wir sehr schnell, ob die Bau­vor­gaben korrekt einge­halten wurden oder ob Nach­besserungs­bedarf besteht (bspw. mittels Blower-Door-Test). Außerdem zeigen wir Ihnen nach Bau­fertig­stellung, wie Sie Ihre sanierte Immobilie richtig heizen und lüften. Auf Wunsch können wir auch die Bauleitung übernehmen (s. u.).

Energieeffizienz-Experte Baudenkmal


Etwa 3 % des Gebäudebestandes in Deutschland sind ganz oder teilweise denkmalgeschützt, viele weitere haben erhaltenswerte Fassaden. Baudenkmal ist eine besondere Herausforderung, da hier besondere technische und bauphysikalische Aspekte mit gestalterischen und denkmalpflegerischen Ansprüchen vereinbart werden müssen. Unwägbarkeiten in der Planung, ausufernde Kosten oder die Bürokratie haben oftmals abschreckende Wirkung. Gerade bei dem sich abzeichnenden Trend zum Passiv-, Null- oder Plusenergiehaus erhöht sich der Druck, auch bei Baudenkmälern einen energiesparenden und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb sicherzustellen. Welche Genehmigungen benötigen Sie? Welche Maßnahmen sind sinnvoll und wie werden sie am besten umgesetzt? Welche Förderungen sind möglich? Das alles erfahren Sie von uns. Wir sind Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten mit spezieller Qualifikation für den Denkmalschutz und erfüllen die Anforderungen für das Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal” (geführt in der dena-Expertenliste).

Bei der energetischen Sanierung bei Baudenkmalen auf eine „Effizienzhaus-Stufe Denkmal” fördert die KfW das Vorhaben mit einem zinsvergünstigten Kredit plus Tilgungszuschuss. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei dem Programm „Effizienzhaus Denkmal” 120.000 Euro mit 5 % Tilgungszuschuss je Wohneinheit in der Grundförderung, und 150.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss je Wohneinheit bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse.