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KfW Förderung: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

(01.10.2024) Das KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz „KNN“, zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Produktseiten der jeweiligen Programme auf der KFW-Webseite.

KfW Förderung: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

(03.09.2024) Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren.Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Produktseiten der jeweiligen Programme auf der KFW-Webseite.

Wohnen in einem Passivhaus

(03.04.2024) Passivhäuser und Plus-Energiehäuser sparen nicht nur Energie, sondern bieten ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit und Behaglichkeit. Über den Bau und die Kosten von Passivhäusern informieren die Architekten und Diplomingenieure Ivonne Beh, Johannes Ranzmeyer und Joachim Bettermann alle Interessierten in einem Seminar. Das Passivhausseminar findet am Dienstag, 07. Mai, um 18:30 Uhr in der Südtirolerstraße 13 1⁄2 in Augsburg im Gebäude der Firma Neuland Software statt. Anmeldung unter: seminar@passivhaus-plus.com

Förderkredite Klimafreundlicher Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar

(19.02.2024 | Quelle: KfW) Die KfW nimmt ab Dienstag, dem 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:

Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Produktseiten der jeweiligen Programme auf der KFW-Webseite.

Urteil des BVerfGE: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme

(04.12.2023 | Quelle: BAFA) Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*

  • Förderprogramm Serielle Sanierung

  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)

  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Haushaltssperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier werden weiterhin Anträge angenommen, bewilligt und Förderungen ausgezahlt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BEG (s. u.) können beantragt und zugesagt werden

(27.11.2023 | Quelle: KfW) Die KfW informiert in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dass die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (261)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)

  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)

  • Wohneigentum für Familien (300)

Abrisswahn - besser Umnutzen und Renovieren

Die globale Produktion von Zement verursacht etwa drei Milliarden Tonnen CO2 im Jahr - das sind rund 8% der weltweiten Emissionen insgesamt. Jedes Jahr verschwinden (werden abgerissen) mehr als 10.000 Gebäude in Deutschland. 55 Prozent aller Abfälle in der BRD stammen aus der Baubranche (Umweltbundesamt für 2020). Leider verhindern Gesetze und Vorschriften, insbesondere die Bauordnung oftmals die einfache Umwidmung. Nicht immer können Fabrikgebäude zu Museen oder Bürogebäude zu Lofts oder Studierendenheimen umgenutzt bzw. umgebaut werden. Die »Ersatzneubauten« sind nicht nur ökologisch falsch, sondern es kostet meistens auch wesentlich mehr Geld, als das bestehende Gebäude durch Umbau und Teilneubau weiterzunutzen. Bei einem von der deutschen Umwelthilfe mitinitiierten Projekt kann jede und jeder vom Abriss bedrohte Gebäude melden (abriss-atlas.de).

Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16.10.2023

(25.09.2023 | kfw.de) Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - “Heizungsgesetz” - soll vom 1. Januar 2024 an gelten

(8.09.2023 | Quelle: bmwsb.bund.de) Das GEG soll schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen, der seinen Klimazielen noch hinterherhinkt. Grundsätzlich sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen allerdings ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%.

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Neue Zuschussförderung für E-Mobilität

(3.09.2023 | kfw.de) Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

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Ein Wohnbau-Booster für Bayern

Die bundesweit stark gestiegenen Baukosten und hohen Zinsen stellen den bayerischen Wohnungsmarkt auch weiterhin vor große Herausforderungen. Anfang des Jahres hat die Bayerische Staatsregierung mit dem Wohnbau-Booster Bayern ein starkes Signal in der Wohnungsbaubranche gesetzt.In allen Richtlinien wurden signifikante Verbesserungen umgesetzt. So profitieren Bauherren nun von mehr Zuschüssen und attraktiven Zinskonditionen bei Förderdarlehen. Auch der Erwerb und Neubau von Eigenheimen wird mit zinsgünstigen Darlehen und einem Kinderzuschuss gefördert. Die Bayerischen Programme sind auch mit Förderungen des Bundes kombinierbar.

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Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

(21.09.2023 | energiewechsel.de) Das Ge­setz sieht etwa kon­kre­te Ein­spar­vor­ga­ben für Bund und Län­der sowie Ef­fi­zi­enz­stan­dards für Re­chen­zen­tren vor. Un­ter­neh­men mit einem hohen En­er­gie­ver­brauch sol­len En­er­gie- oder Um­welt­ma­nage­ment­sys­te­me ein­füh­ren und kon­kre­te Pläne zur Um­set­zung von Maß­nah­men für mehr En­er­gie­ef­fi­zi­enz er­stel­len. Eine Begrenzung des individuellen Verbrauchs von Unternehmen oder privaten Haushalten ist nicht geplant.

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Presseartikel

Was es bedeutet, ein Haus zu sanieren

Häuser und Heizungen sollen in den kommenden Jahren in großem Maßstab modernisiert werden. Was aber kostet das? Wie groß ist der Aufwand? Wo liegt der Nutzen? Ein gelungenes Beispiel aus der Region.

- Augsburger Allgemeine, Michael Kerler, 10. Juli 2023

Hier finden Sie den Artikel: Altes Haus sanieren - Erfahrung: Kosten, Reihenfolge & Förderung (augsburger-allgemeine.de)


Mythen

Mythos

Wärmedämmung fördert Schimmelbildung.“

Bei richtiger Ausführung der Dämmung sinkt das Schimmelrisiko erheblich. Trifft feuchte Raumluft auf kalte Wände, kondensiert die Luft und es bildet sich Schimmel. Durch Wärmedämmung vermeidet man kalte Wände.

Mythos

„Dämmung verhindert solare Gewinne.“

Wärmeenergie wandert von warm nach kalt. Das ist Physik. Die solare Strahlung ist von Oktober bis März, also in der Heizperiode, so gering, dass dieser Effekt vernachlässigbar ist.

Mythos

Holzhäuser halten nicht lange.“

Untersuchungen, beispielsweise von der Technischen Universität Braunschweig, haben aber festgestellt, dass moderne Holzhäuser, wie Häuser in Holzständerbauweise durchaus mindestens 100 Jahre alt werden können. Sie ermittelten dies anhand der Daten von über 200.000 Häusern, die vor mindestens 30 Jahren in Holzbauweise errichtet wurden.

Mythos

Dämmung behindert “Wandatmung”.“

Wände können nicht atmen. Der Luftaustausch im Haus erfolgt durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Nicht selten sind diese an Türen oder Fenstern zu finden. Undichte Öffnungen bedeuten zugleich einen Wärmeverlust und somit höhere Energiekosten.

Mythos

Holz dämmt nicht richtig.

Holz ein schlechter Wärmeleiter, da es im getrockneten Zustand viele luftgefüllte Zellen aufweist. Holz ist daher eine ökologische, dauerhafte und nachhaltig wärmedämmende Alternative zu Mineralfaserdämmungen oder gar erdölbasierten Dämmstoffen aus Polystyrol.

Mythos

„Zweifachverglasung oder Dreifachverglasung macht keinen Unterschied.“

Zweifach verglaste Fenster haben einen Ug-Wert von ca. 1,1, dreifach verglaste Fenster dagegen einen Ug-Wert bis zu 0,5 W/m²K. Durch den deutlich verringerten Ug-Wert lässt sich der Wärmeverlust über das Fenster bei der Dreifachverglasung um mehr als die Hälfte senken.